Inhalte melden
Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) für Inhalte in der openmatch-App und auf open-match.com
Kurzfassung:
- Du kannst uns jeden Inhalt melden, den du für rechtswidrig hältst: Profile, Fotos, Bewertungen, Nachrichten, Matches und Location-Einträge.
- Mit openmatch-Konto: direkt in der App über Melden.
- Ohne Konto: per E-Mail an support@open-match.com. Das Verfahren steht jedem offen, nicht nur Nutzern.
- Wir bestätigen den Eingang, prüfen sorgfältig und teilen dir unsere Entscheidung mit.
1. Wer kann melden?
Jede Person und jede Einrichtung (Art. 16 Abs. 1 DSA). Du brauchst kein openmatch-Konto. Wenn du ein Konto hast, ist der Weg über die App der schnellste, weil deine Meldung dann direkt in unserer Prüfungswarteschlange landet.
2. Melden in der App
- Öffne das Profil, das Foto, die Bewertung, das Match oder die Location und tippe auf Melden (Menü mit den drei Punkten oder das Flaggen-Symbol).
- Wähle den Grund, zum Beispiel Belästigung, Betrug, unangemessener Inhalt oder Urheberrechtsverletzung.
- Beschreibe, warum du den Inhalt für rechtswidrig hältst (mindestens 20 Zeichen). Bei einem Foto meldest du genau das eine Bild, um das es geht.
- Bestätige, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Du erhältst eine Eingangsbestätigung und später unsere Entscheidung als Benachrichtigung in der App.
3. Melden per E-Mail
Schreib an support@open-match.com, am besten mit dem Betreff Meldung rechtswidriger Inhalte. Damit wir deine Meldung bearbeiten können, muss sie nach Art. 16 Abs. 2 DSA Folgendes enthalten:
- Begründung: Warum hältst du den Inhalt für rechtswidrig? Nenne, wenn möglich, die Vorschrift oder das Recht, das verletzt wird.
- Genaue Stelle: Wo befindet sich der Inhalt? Link oder URL, Nutzername, Name der Location, Datum und Uhrzeit einer Nachricht, ein Screenshot des Fotos. Je genauer, desto schneller finden wir ihn.
- Dein Name und deine E-Mail-Adresse. Ausnahme: Inhalte, die Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch von Kindern) betreffen, kannst du auch anonym melden.
- Erklärung nach bestem Wissen: Dass du davon überzeugt bist, dass deine Angaben richtig und vollständig sind.
Fehlt etwas, fragen wir nach. Eine unvollständige Meldung wird nicht ignoriert, sie verzögert nur die Prüfung.
Vorlage zum Kopieren:
Betreff: Meldung rechtswidriger Inhalte
1. Um welchen Inhalt geht es? (Link, Nutzername, Location, Foto, Nachricht mit Datum)
2. Warum ist der Inhalt aus deiner Sicht rechtswidrig?
3. Dein Name und deine E-Mail-Adresse
4. „Ich bin nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt, dass die Angaben in dieser Meldung richtig und vollständig sind.“
4. Urheberrecht, Marken und andere Schutzrechte
Wenn du meldest, dass ein Foto oder ein anderer Inhalt dein Urheberrecht, dein Markenrecht oder ein anderes Recht verletzt, brauchen wir zusätzlich:
- Welches Werk betroffen ist, nach Möglichkeit mit einem Link zum Original oder einer Kopie.
- Welches Recht du hältst: Bist du Urheber, Inhaber einer ausschließlichen Lizenz oder als Bevollmächtigter für den Rechteinhaber tätig? Bei einer Vertretung bitte mit Nachweis.
- Welche Nutzung du beanstandest, zum Beispiel die Veröffentlichung ohne Lizenz.
In der App wählst du dafür den Grund Urheberrecht und trägst diese Angaben im Feld zur Rechteinhaberschaft ein.
5. Was nach deiner Meldung passiert
- Eingangsbestätigung ohne unnötige Verzögerung (Art. 16 Abs. 4 DSA).
- Prüfung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv (Art. 16 Abs. 6 DSA). Wir treffen unsere Entscheidungen nicht ausschließlich automatisiert.
- Entscheidung an dich per E-Mail oder App-Benachrichtigung, mit Hinweis auf deine Rechtsbehelfe (Art. 16 Abs. 5 DSA).
- Information an die betroffene Person: Entfernen oder sperren wir einen Inhalt, erhält die Person, die ihn eingestellt hat, eine Begründung (Art. 17 DSA) und kann der Entscheidung über unser internes Beschwerdeverfahren widersprechen (Art. 20 DSA).
Mögliche Maßnahmen sind das Entfernen oder Sperren des Inhalts, eine Verwarnung sowie bei schweren oder wiederholten Verstößen die Sperrung des Kontos.
Bei einer akuten Gefahr für Leib oder Leben wende dich bitte zuerst an die Polizei (Notruf 110) und erst danach an uns.
6. Missbrauch des Meldeverfahrens
Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, dessen Meldungen bearbeiten wir nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum nicht mehr (Art. 23 Abs. 2 DSA). Wissentlich falsche Meldungen können darüber hinaus Ansprüche der betroffenen Person auslösen.
7. Kontaktstelle
8. Art. 11 DSA · Kontaktstelle für Behörden
Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) benennen wir eine zentrale Kontaktstelle, über die die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste unmittelbar mit uns kommunizieren können. Die Kommunikation mit dieser Kontaktstelle ist in deutscher und englischer Sprache möglich (Art. 11 Abs. 3 DSA). Diese Kontaktstelle ist ausschließlich für Behörden bestimmt; Nutzer erreichen uns über die Kontaktstelle nach Art. 12 DSA.
Weitere Angaben zum Anbieter findest du im Impressum, Informationen zur Verarbeitung deiner Daten in der Datenschutzerklärung.
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